Der Vereinsaustritt ist in der Satzung § 5 geregelt.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft


(1) Die Mitgliedschaft endet: -mit dem Tod des Mitgliedes -durch Austritt des Mitgliedes -durch Ausschluss aus dem Verein


(2) Der Austritt erfolgt formlos durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann zum Ende eines Quartals erklärt werden, wobei eine Frist von einem Monat einzuhalten ist. Für die Rechtzeitigkeit der Austrittserklärung kommt es auf den Eingang beim Vorstand (Email: ssvthallwitz@aol.com) des Vereins an.


(3) Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hat.


(4) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.